Rückwärtsgang-Brandgefahr

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  • Also mal ganz ehrlich. Das Ding funktioniert nicht und soll deaktiviert werden. Ok Sicherheit geht vor. Hab ich kein Problem damit, aber wenn se mir Mist verkaufen dann haben sie dafür gerade zu stehen. Nicht mehr und nicht weniger. 900€ ist kein Witz mehr. Vielleicht hilft hier nur eine Samelklage. BMW sollte als Premium Hersteller lernen mit Fehlern umzugehen.

  • Also mal ganz ehrlich. Das Ding funktioniert nicht und soll deaktiviert werden. Ok Sicherheit geht vor. Hab ich kein Problem damit, aber wenn se mir Mist verkaufen dann haben sie dafür gerade zu stehen. Nicht mehr und nicht weniger. 900€ ist kein Witz mehr. Vielleicht hilft hier nur eine Samelklage. BMW sollte als Premium Hersteller lernen mit Fehlern umzugehen.

    Es wird doch repariert, für was denn eine Klage? Wo ist das Problem?

  • Laut meinem Händler gibt es einfach ein neues und dann (hoffentlich!) dichtes Steuergerät. Bauteil komplett tauschen ist wahrscheinlich scneller erledigt und in der Summe kostengünstiger als da lang rumbasteln. Zudem hat ja letztlich die Versicherung des Lieferanten die Kosten zu tragen.
    Aber es ist mal wieder so, dass viele unterschiedliche Versionen kursieren. Einfach das Schreiben abwarten. Bis das eintrifft, ist die Saison doch eh vorbei.

    Von race to cruise

  • Sorry. Dann ist mein Händler falsch informiert oder einfach nur ehrlich.

    Laut seiner Aussage ist keine Lösung für das Problem in Sicht.

    Ich hab es auch schon in der anderen Gruppe gepostet, aber hier noch mal eine Stellungnahme vom BMW Kundenservice auf das Thema Rückfahrhilfe:

    „Es ist richtig, dass es vereinzelt die beschriebenen Probleme mit dem Steuergerät der Rückfahrhilfe gibt und diese deshalb ausgebaut werden bzw. werden müssen.
    Das neue, überarbeitete Steuergerät soll voraussichtlich noch im Laufe des 4. Quartals 2024 zur Nachrüstung zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld.“

    Das ist natürlich sicher auch zum Teil nur eine beruhigend wirkende Kundendienstaussage, aber ich persönlich bin sicher, dass BMW das Problem bald lösen wird.

  • Gerade weil nach 20 Jahren Harley mir dieses, „du kaufst ein Lebensgefühl“ auf die Ei…r ging, vertraute ich auf BMW. Dies tue ich immer noch! Dennoch wünsche ich mir einen ehrlichen Umgang, dafür das ich mein Geld mit der R18 verbrenne.
    Ich habe mittlerweile die Zweite (2.) und würde sogar auch eine Dritte (3.) fahren, weil die Qualität grundsätzlich passt!!!
    Darüber hinaus kann jede R18, ggf. nicht die Walz-Umbauten, bei jedem Wetter bewegt werden. Warum, weil die das kann und nur die Nutzer zu weich sind😎IMG_9313.jpgIMG_9310.jpg

  • bei jedem Wetter bewegt werden. Warum, weil die das kann und nur die Nutzer zu weich sind

    😂😂 Geile Bilder!!! Kenne ich auch! Ist der feuchte Albtraum meines Harley-Stellplatznachbarn.

    Tipp zu deinem Austria-Pickerl: Muss laut ADAC bei Mopeds NICHT in einen sichtbaren Bereich geklebt werden, darf nur nicht entfernbar sein. Also auch UNTER dem Sitz anbringbar! Gilt nicht für PKW.

    VG

  • Jo das Schreiben ist angekommen..

    Mit meiner R-nineT Scrambler habe ich mitte Oktober ein Date in der Niederlassung in Hannover. Werde denen das Schreiben vorlegen und sagen, meine Dicke ist in der Garage, poliert und eingemottet.. werde die erst ende März 2025 aus der Garage holen!

    Wenn sie dann im April zur kleinen Inspektion kommt, können sie das Steuergerät wechseln.. ich mach da jetzt keine Anstalten mehr.. nicht in diesem Jahr.. und es wird gut sein..

    Ein vermendlichen Ausgleich, so wie es beschrieben steht.. will ich nicht.. nur meine Dicke mit Rückfahrhilfe.. und gut.

    ps..

    Das hätten die mal mit dem Winkelgetriebe so machen sollen.. dann wäre es Top! gewesen.. egal.. :daumen-hoch

    ..hier, um Erfahrungen und Wissen zu teilen.. 8)

  • Rückruf BMW R 18-Modelle mit Rückfahrhilfe: Wieder Brandgefahr bei BMW – diesmal am Big Boxer
    Auf den Rückruf der BMW R 1300 GS folgt ein Rückruf der BMW R 18-Modelle – ebenfalls wegen Brandgefahr und mit ähnlicher technischer Ursache.
    www.motorradonline.de


    Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass die Aktion in USA anscheinend anders behandelt wird :0plan:denk

    Einmal editiert, zuletzt von Mo i Rana (9. Oktober 2024 um 17:16)

  • ... so gestern war ich mit Sensibelchen zur 30.000 Km Inspektion.
    Erwartungsgemäß wurde die Rückfahrhilfe deaktiviert.
    Allerdings radikaler als ich vermutet hätte.
    Anscheinend haben "Schlaumeier" mit ihren Händlern diskutiert und BMW hat reagiert.
    Es werden sowohl Strom als auch Massekabel ausgebaut und mir dem Seitenschneider zerschnitten damit sich das keiner als dem Müll wieder heraus holen kann. :geschockt Übrigens sind beide Kabel schwarz, auch das Plus-Kabel, hätte ich in Rot erwartet.

  • Krass!

    Meine kam am 25.09. aus der 30.000er Inspektion und die Rückfahrhilfe ist noch aktiv.

    Ich würde mich ziemlich aufregen, wenn so ein Eingriff ohne Absprache mit mir gemacht würde.

    73 RüTiger -- IBA #59882 -- Meine R18 -- Riding thru life on a motorcycle

    Diese Nachricht wurde mit der Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabel geblinkt.

  • Moin, ohne explizite Erlaubnis ist die Deaktivierung der Rückfahrhilfe durch die Werkstatt meines Erachtens eine eindeutige Sachbeschädigung, denn in der Regel ist ja das Motorrad durch den regulären Kauf in meinen Besitz übergegangen! :denk

  • Das Thema bewegt ja, zurecht, die Gemüter - ich bin diesbezüglich entspannt aber hätte dazu eine Frage.

    Wie ist so ein Thema rechtlich einzuordnen ?? Dazu bitte keine Antworten von Dr. Google, sondern im Idealfall von einem Juristen, der sich mit solchen Dingen auskennt.

    Darf ein Hersteller einfach so in das Eigentum des Kunden eingreifen (ein bezahltes Zubehör stilllegen) oder wie verhält sich das rechtlich ? Hat man dann im Gegenzug rechtlich Anspruch auf eine "Entschädigung" ? (so wie das Zubehör für 4%)

    Ein (schriftlicher) Hinweis, die RFH vorerst nicht zu benutzen, sollte doch ausreichen. Die ganze Aktion ist etwas schwammig und für Laien undurchsichtig, so in etwa wie die Probleme mit der GS1300 (Koffer + Starterrelais)

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

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    Das Thema bewegt ja, zurecht, die Gemüter - ich bin diesbezüglich entspannt aber hätte dazu eine Frage.

    Wie ist so ein Thema rechtlich einzuordnen ?? Dazu bitte keine Antworten von Dr. Google, sondern im Idealfall von einem Juristen, der sich mit solchen Dingen auskennt.

    Darf ein Hersteller einfach so in das Eigentum des Kunden eingreifen (ein bezahltes Zubehör stilllegen) oder wie verhält sich das rechtlich ? Hat man dann im Gegenzug rechtlich Anspruch auf eine "Entschädigung" ? (so wie das Zubehör für 4%)

    Ein (schriftlicher) Hinweis, die RFH vorerst nicht zu benutzen, sollte doch ausreichen. Die ganze Aktion ist etwas schwammig und für Laien undurchsichtig, so in etwa wie die Probleme mit der GS1300 (Koffer + Starterrelais)

    Die Frage wurde ja schon an den ADAC durch andere Forumsmitglieder gestellt und wir warten noch auf Antwort


    ChatGPT beschreibt das aber schon sehr logisch:

    Nein, eine Werkstatt darf ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrzeughalters keine technischen Änderungen an einem Fahrzeug vornehmen, auch wenn der Fahrzeughersteller dies veranlasst hat. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der Werkvertrag nach deutschem Zivilrecht (§ 631 BGB). Dieser besagt, dass eine Werkstatt nur die Arbeiten ausführen darf, die im Rahmen des vereinbarten Serviceauftrags enthalten sind. Technische Änderungen oder zusätzliche Arbeiten, die nicht ausdrücklich vom Halter genehmigt wurden, wären ein Eingriff in das Eigentum des Halters und könnten als unerlaubte Handlung gewertet werden.

    Auch wenn ein Hersteller technische Modifikationen empfiehlt oder anordnet (z. B. im Rahmen von Rückrufaktionen oder Software-Updates), muss die Werkstatt den Fahrzeughalter darüber informieren und seine Zustimmung einholen. Sollte die Werkstatt Änderungen ohne Zustimmung des Halters vornehmen, könnte der Halter unter Umständen Schadensersatz verlangen oder andere rechtliche Schritte einleiten.

    Ausnahmen gibt es in sehr seltenen Fällen, z. B. wenn sicherheitsrelevante Maßnahmen erforderlich sind, die das Leben und die Gesundheit des Halters gefährden könnten, aber auch hier ist eine Benachrichtigung des Halters zwingend erforderlich.

  • Im Grunde ist die Sachlage doch eindeutig. Wenn ein Supermarktbesitzer einem Kunden einen Apfel verkauft, kann er dieser Person auch nicht anschließend auf dem Parkplatz wortlos den Apfel aus dem Einkaufswagen nehmen und das Kernobst entsorgen, weil er mittlerweile den Verdacht hat, der Apfel könne wurmstichig sein! :denk

  • ... es lief natürlich in Abstimmung und ich durfte mir die Aktion anschauen.

    Immerhin! Meine R 18 scheut mittlerweile die Werkstatt wie der Teufel das Weihwasser und nimmt deshalb sogar größere Umwege in Kauf! Allein beim Anblick eines gemeinen Seitenschneiders würden Roß und Reiter einen Herzinfarkt erleiden! :verdutzt