- Offizieller Beitrag
So richtig entspannt bin ich dabei nicht. Und ich finde es auch nicht ok wenn einfach ungefragt und ohne Absprache eine Funktion deaktiviert wird. Und ob Du zur neuen Saison wieder eine Rückfahrhilfe hast steht ja auch noch nicht fest. In einem englischen Forum reden sie schon seit März 24 über dieses Thema. Das Thema ist also schon etwas länger bekannt.
Meine Kernfrage wäre, ob Du dem widersprechen kannst, weil es ja nicht durch das KFZ-Bundesamt verordnet wurde.
Wir haben hier doch hier sicher ADAC-Mitglieder. Stellt doch bitte einer folgende Frage per eMail siehe hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine BMW R18 ist vom BMW-Rückruf 611900 betroffen. Dieser Rückruf ist aber nicht beim KFZ-Bundesamt gemeldet.
Gegenwärtig deaktiviert BMW bei allen Werkstattbesuchen den Rückwärtsgang (gibt es wirklich) bei den BMW R18 Motorrädern, weil es anscheinend zu Überhitzungen bei längerem Gebrauch kommen kann.
Ich weiss von Kollegen, dass sie versuchen den normalen Kundendienst hinauszuzögern, weil sie nicht möchten, dass der Rückwärtsgang deaktiviert wird. BMW arbeitet an einer Lösung, welche aber noch nicht zur Verfügung steht.
Meine Frage an Sie ist, ob ich BMW bei einem Kundendienstwerkstatttermin (Ölwechsel) ohne rechtliche Konsequenzen (z.B. während einer Gewährleistungs- oder Garantiezeit) verbieten kann, den damals als Option kostenpflichtigen Rückwärtsgang zu deaktiveren?
Diese Angelegenheit verärgert uns BMW R18 Fahrer auch deswegen, weil BMW in den USA einen Rückruf für Scheinwerfer durchführen muss; dies aber in Europa nur bei tatsächlichem Bruch durchführt:
Rückruf – BMW R18 Reparaturanleitung – maintenance workshop manual
und beim Ölaustritt am Kardan und Winkelgetriebe (eine Umfrage unter 50 R18 Fahrern hat 40% Betroffene ermittelt, hier auch nur auf Zuruf reagiert
Ich würde mich freuen, mir und uns die rechtliche Situation für den Rückruf des Rückwärtsganges zu erklären.
Mit freundlichen Grüssen,