Sinter (-metall) - Bremsbeläge

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  • Deine Hintere schaut ja weitestgehend normal aus

    Ja, das waren eben nur die angeknabberten Bremsbeläge, die aber laut Werkstatt dadurch keine Einschränkungen besitzen...

    Insgesamt, ich habe es neulich auf der Autobahn mit entsprechend Platz probiert, bremst die R18 nur mit der Hinterradbremse eher bescheiden, es bedurfte schon 2 Anläufe, ehe sie etwas besser zupackte, aber meilenweit von den Verzögerungswerten der beiden Scheiben vorne entfernt.

    Und die Tatsache, daß man sie im Solobetrieb erst noch "Warmbremsen" mußte, zeugt davon, daß die Bremskraftverteilung normaler Bremsungen die hintere Bremse wenig berücksichtigt...

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Thilo..

    Die R 18 hat eine teilintegrierte Bremse. Das bedeutet, wenn du die Vorderradbremse betätigst wird auch die Hinterradbremse betätigt. Wenn du die Hinterradbremse alleine betätigst, bremst nur die hintere Bremse..

    Möchtest du die Hinterradbremse verstärken, dann bau mit der Betätigung der Vorderradbremse etwas Druck auf und anschließend betätigst du die Hinterradbremse. Die Vorderradbremse kannst du loslassen. Du bremst dann mit der Hinterradbremse mit deutlich mehr Bremskraft, den du zuvor mit der Vorderradbremse aufgebaut hast.

    So kannst du kontrolliert mit der Hinterradbremse anhalten..

    Der Unterschied ist enorm..

    Die größeren R 18 Modelle haben Vollintegrale Bremsen.. habe ich hier schon mal gelesen.. :baerli

    ..hier, um Erfahrungen und Wissen zu teilen.. 8)

  • So kannst du kontrolliert mit der Hinterradbremse anhalten..

    Der Unterschied ist enorm..

    Spannend.... Danke für den Tipp. mal sehen , ob ich sowas hier im Flachland überhaupt mal hinbekomme...

    Neulich im Weserbergland gings ja phasenweise ne ganze Strecke bergab....

    Die Motorbremswirkung ist ja alleine schon ein Anker... wenn man in der Ebene unterwegs ist.


    Die Sache mit teil/vollintegral... war das nicht so ein hin & her, ob die B auch das "voll" hat, oder ob das nur auf die TC beschränkt ist.

    Wie integral bremst denn eigentlich die Roctane...?

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Das kann direkt oder indirekt über die OBD passieren, die seit EURO 4 vorgeschrieben ist, wobei sich die meisten Hersteller bedeckt halten, was sie denn speichern:

    OBD: On-Board Diagnose kurz erklärt I YUKAtrack
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    yukatrack.com

    Diese Daten werden auch genutzt um zu prüfen, ob zB bei teuren Sportwägen die Einfahrvorschriften und Warmfahrvorschriften eingehalten wurden und ob es zB bei Handschaltern Überdreher gab zwecks Garantieansprüche.

    Auch die Polizei kann bei Verdacht auf schwere Straftaten wie zB. illegalen Rennen die Fahrzeuge beschlagnahmen und den Datenspeicher auslesen, wo die letzten Beschleunigung und Bremswerte gespeichert sind.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann direkt oder indirekt über die OBD passieren, die seit EURO 4 vorgeschrieben ist, wobei sich die meisten Hersteller bedeckt halten, was sie denn speichern:

    https://yukatrack.com/blogs/news/obd…gnose-yukatrack

    Diese Daten werden auch genutzt um zu prüfen, ob zB bei teuren Sportwägen die Einfahrvorschriften und Warmfahrvorschriften eingehalten wurden und ob es zB bei Handschaltern Überdreher gab zwecks Garantieansprüche.

    Auch die Polizei kann bei Verdacht auf schwere Straftaten wie zB. illegalen Rennen die Fahrzeuge beschlagnahmen und den Datenspeicher auslesen, wo die letzten Beschleunigung und Bremswerte gespeichert sind.

    Die Daten gehören ja erst einmal dem Fahrer, nicht BMW. Und die Polizei darf auch nur beschlagnamen, was da ist. Wenn Du alles löscht bis zum eigentlichen Unfall, ist das legal. Nur den Unfall selbst darf man danach nicht löschen, das wäre Beweismittelvernichtung. Und das mit der Polizei finde ich zumindest gut.

    Schreibt das Gesetz vor, dass man Daten nicht löschen darf?

  • Die Daten gehören ja erst einmal dem Fahrer, nicht BMW. Und die Polizei darf auch nur beschlagnamen, was da ist. Wenn Du alles löscht bis zum eigentlichen Unfall, ist das legal. Nur den Unfall selbst darf man danach nicht löschen, das wäre Beweismittelvernichtung. Und das mit der Polizei finde ich zumindest gut.

    Schreibt das Gesetz vor, dass man Daten nicht löschen darf?

    Das ist ein schwieriges Thema und ich bin auch kein Rechtsexperte. Ich weiss auch nicht, inwieweit es technisch möglich ist, selbst Daten der OBD zu löschen. Mir ist da kein Weg bekannt, ausser die bekannte Rücksetzung von Inspektionswarnungen und Fehlerspeichern (GS-911)

    Was ich bereits mehrfach gelesen habe ist wie gesagt, das die Hersteller Daten zu deinem Fahrverhalten auslesen können. Porsche verweigert zB bei handgeschalteten Modellen eine Garantieverlängerung, wenn man einen Überdreher produziert, d.h. zB beim Runterschalten vom 6. in den 5. Gang den 3. erwischt. Dafür wird bei jeder Inspektion der interne Datenspeicher ausgelesen. Das gleiche bei BMW bei den M-Modellen und soweit ich weiss auch bei den S1000RR Mopeds zB bezüglich der Einhaltung der Einfahrvorschriften (max. Drehzahlen).

    Wenn die Polizei dich mit Verdacht auf illegalem Fahrzeugrennen anhält und das Fahrzeug einzieht, können sie wohl auch die Datenspeicher zwecks Beweissicherung bei einer Straftat auslesen.

    Wenn ein normales BMW Moped in die Inspektion kommt, dann wird es auch an den Computer gehangen und mit der Zentrale verbunden. Da werden ebenfalls bestimmte Daten ausgelesen, aus denen BMW in der Breite (anonym) die Software weiter entwickelt und Rückschlüsse auf Einsatzzweck und Fahrverhalten zieht und umgekehrt neue Software aufspielt. Inwieweit dies personen bezogen genutzt werden kann, wäre eine interessante Fragestellung.

  • Ein guter Kumpel von mit, der in der Rennsport Szene unterwegs und beruflich tätig im Bereich Auspuff- und Leistungsoptimierung war (SR Racing), hat mal zu mir gesagt, er lange nix mehr an was nach Euro 3 auf den Markt kam. Motorräder sollten nicht zu fahrbaren Computern degenerieren. Auch wenn ich ihm grundsätzlich recht gebe, hätte das halt zur Folge, dass man nur noch Old- und Youngtimer fahren dürfte. Und so sind halt einige Weiterentwicklungen echt auch ein erfahrbarer Fortschritt und andere wiederum ein echtes Ärgernis.

    Von race to cruise

  • Die Daten gehören ja erst einmal dem Fahrer, nicht BMW. Und die Polizei darf auch nur beschlagnamen, was da ist. Wenn Du alles löscht bis zum eigentlichen Unfall, ist das legal. Nur den Unfall selbst darf man danach nicht löschen, das wäre Beweismittelvernichtung. Und das mit der Polizei finde ich zumindest gut.

    Schreibt das Gesetz vor, dass man Daten nicht löschen darf?

    Moin,

    von welchen Daten sprichst Du?

    Alles, was sich im Bereich Motorsteuergerät und Begleitern (ABS, ESP, ASR, Gyrosensoren, Abgsassensorik etc) in der unmittelbaren Elektronik des Fahrzeuges abspielt ist eine Spielwiese des Herstellers und seiner Software. Da hat der Fahrer nix mit zu tun...

    Es beginnt beim Motormapping, was bestimmt, wie die Kiste fährt und endet bei den Regelkurven für ABS & Co...

    Weder sind diese Daten frei zugänglich, noch kannst Du sie sehen oder löschen.

    Zur Frage der Protokollierung geht man in etwa auch den gleichen Weg, wie es mal mit dem (damals) nachzurüstenden UDS lief: Die letzten 20 sec werden mitgeschrieben, in den dauerhaften Speicher fließen die nur, wenn der "crash-sensor" durch abnormale Betriebszustände (Motorrad steht Kopf z.B.) aktiviert wird, da sind dann die 20sec vorher drin und weitere Zeit-/Werte nach dem Unfall, solange, wie Zündung an und Spannung vorhanden ist.

    Bei BMW kann man im PKW Sektor ja den "Drive-Recorder" ordern, der macht die 20sec Aufzeichnung dann auch visuell und im Crashfall zeichnet er weiter auf (Hier ist nur der Unterschied, daß man auch einzelne extra-Aufzeichnungen durch Knopfdruck anstoßen und später selber über USB kopieren kann...)

    Das "Böse Fehlverhalten", was einem die Werkstatt danach vorwirft, läßt sich nicht so löschen. Die Rechte dazu nimmt sich BMW (und andere) in ihren Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie die Gewährleistungsbestimmungen, die fast immer bei "Vorsatz" oder "Fahrlässigkeit" Ausschlüsse beinhalten dürfen und einher gehen mit der Akzeptanz von "Techniken zur Erkennung". Im Fahrzeug angekommen stimmt man quasi bei der Inbetriebnahme über das "I-Drive" Menu und den ganzen Unter- Punkten zum Datenschutz zu.

    Ich weiß nicht, ob in so einem Fall, ohne jegliche Zustimmung, ein M3 überhaupt gestartet werden könnte.

    Die Polizei kann zunächst ein Fahrzeug nur sicherstellen, eine Beschlagnahme ist zwar das Gleiche vom Ergebnis her, wird aber zumeist "von oben" angeordnet (Staatsanwalt / Richter...), die genaue Ausprägung unterscheidet sich nach Bundesländern und deren Polizeigesetze.

    Grüße Thilo :ichbinalt

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann doch zumindest bei meinem Auto den Datenschutz einstellen:

    Wo kann ich in meinem BMW mit Operating System 8 die Einstellungen zum Datenschutz prüfen oder ändern?

    Um die Einstellungen zum Datenschutz in Ihrem BMW mit Operating System 8 zu ändern, wählen Sie in BMW iDrive: "MENÜ" > "Alle Apps" > "Systemeinstellungen" > "Privatsphäre". Sie können folgende Einstellungen einzeln ändern: "Alle Dienste zulassen", "Alle Fahrzeugdienste", "Initial aktivierte Dienste", "Keine Dienste", "Individuelle Auswahl".

    Es würde mich wundern, ohne es jetzt wirklich zu wissen, dass in der EU personenbezogene (Mobilitäts-)Daten ein Hersteller bei Widerspruch auslesen darf (die Polizei bei Verstößen natürlich schon). Die KFZ-Versicherungen, die billigere Tarife in Zusammenhang mit dem Blackboxzugang anbieten, brauchen ja auch die aktive Zustimmung.

  • Hin oder her - ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheibe durch ein normales Fahrsicherheitstraining so Mitleidenschaft gezogen werden kann…..

    Druck aufrecht halten und um Nachweise bitten: Daten zu Bremsungen (Verzögerungswerte, Häufigkeiten, „Definition Normalzustand“, Referenzwert Alpenüberquerung etc). Technische Erläuterungen zum vorliegenden Erscheinungsbild in Bezug zum Bremsverhalten….

    Die Kosten halten sich ja in Grenzen, da wird sich vermutlich BMW bewegen (müssen)

  • „Weder sind diese Daten frei zugänglich, noch kannst Du sie sehen oder löschen.“


    Ich weiß jetzt nicht, ob Du mit „Du“ speziell den Didi meinst… aber das Mapping umzuschreiben ist für jemanden der sich mit der Materie auskennt und die entsprechende Hardware besitzt „Tuning-Kindergarten“. Ich durfte mal bei Hamann miterleben wie ein BMW M8 Competition über Eingriff ins Mapping auf über 800 PS gesteigert wurde. Hier vermutlich auch über den Ladedruck der beiden Turbos. Das Auto ging ins Kopftuch Indianer Land. Da spielen allerdings Dinge wie sinnlose Euronormen oder Fahrzeuggarantie genauso keine Rolle wie Spritverbrauch oder Lebensdauer des Motors.
    Und ich bin mir sicher, auch in unseren Motoren hat sich BMW ein gewisses Leistungs - Steigerungspotenzial im Fahrzeuggehirn zurück gelegt. Zumindest 98 PS und 165 NM stecken da jetzt schon drin. 😎 Beim Facelift muß man ja etwas bieten….

    Von race to cruise

  • personenbezogene (Mobilitäts-)Daten

    Moin,

    gemeint sind nicht die Standort-Bewegungsdaten... sondern nur fahrzeugbezogene Sensoren, die in ihren Werten, Kombination und Zeitpunkten Auskunft über den jeweiligen Betriebszustand des Fahrzeuges geben. Mit personenbezogenen Daten hat es nix zu tun.

    Den Zusammenhang (zum Fahrer) stellt dann die ermittelnde Polizei her.

    Den Sonderfall diese Daten auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen bei "M"-Fahrzeugen zu verwenden und wie der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt wird, muß man jemand fragen, der sich damit auskennt.

    Ich hab nur 'n "M-Performance" Motor (also nix Echtes) und bin beim OS 7 hängengeblieben...

    aber das Mapping umzuschreiben ist für jemanden der sich mit der Materie auskennt und die entsprechende Hardware besitzt „Tuning-Kindergarten“

    Klar, kann man das mapping umschreiben, für mich zählte ja nur der Beginn des ganzen Prozesses an Daten, die gesammelt werden.

    neues mapping, fern jeder EU-Zulassung heißt ja auch Gewährleistung futsch... interessiert in dem geschilderten Zusammenhang keinen.

    Aber wir hatten hier genau den Fall im November '22, was zeigte, wie wichtig diese Sensordaten wären: Besitzer eines älteren BMW e36 325(8)i schraubt an der Karre rum, neue (aber nicht in dem KFZ zugelassene) Sportsitze, neue Felgen und Reifen.... und ein geschärftes Motormapping durch ein modifiziertes (nicht eingetragenes) Motorsteuergerät.

    und dann wollen die beiden Jungs das Ergebnis "erfahren", natürlich etwas schneller, als erlaubt... aber sie sind auf einer Vorfahrtsstraße, noch nicht ganz außerorts aber beim Beschleunigen, als ihnen ein VW-Bus die Vorfahrt nimmt...

    BMW Totalschaden, Beifahrer tot, Fahrer schwer verletzt, aber überlebt. Unfallgegner VW-Bus, Harmlose Verletzung der Passagiere.

    In diesem Fz-Alter liefert der BMW keine Sensordaten... die wären aber wichtig: z.B. Hat der BMW-Fahrer die Gefahr erkannt und noch versucht zu bremsen, wie schnell war er wirklich... usw.

    Geklagt wird, auch von den Angehörigen des Beifahrers (der nicht einmal angeschnallt war), gegen den Fahrer des Busses...

    Der K(r)ampf vor Gericht ist da natürlich äußerst wichtig, alle Fakten zu kennen...bzw. die die man nicht kennt, sondern vermutet, aus den Sensordaten auszulesen, ohne jetzt auf weitere Détails einzugehen...

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Moinsen,

    das ist ja alles sehr spannend und die OMD-Daten auszulesen, würde einen Werkstattaufenthalt bedeuten. Nur der Freundliche sprach von "...in letzter Zeit..." und das geht nur über ein UMTS Modul, denn ich war Nov 23 das letzte Mal da.

    Ich habe mal die Urkunde vom Fahrsicherheitstraining hingesendet und am 17. Juli gibt es einen Termin zur Rostentfernung am Tank, für den 2h angesetzt sind. Mal gespannt; ich halte Euch auf dem Laufenden.